Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen unserer Firma Malermeister Marko & Söhne e.U. (FN 655817m Lenneisgasse 4-8/2/2, 1140 Wien) und unseren Kunden (natürliche oder juristische Personen) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber Unternehmenskunden auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, selbst wenn im Einzelfall, z.B. bei einem Folgeauftrag, nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

(2) Gegenüber unternehmerisch tätigen Kunden gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, die auf unserer Website unter www.malermeister-marko.at/agb abrufbar ist. Ein ausdrücklicher Hinweis zur Kenntnisnahme und verbindlichen Gültigkeit wird unsererseits vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

(3) Bei Geschäften mit Verbrauchern (Privatkunden) übermitteln oder übergeben wir die vollständige AGB vor Vertragsabschluss und weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere AGB Vertragsbestandteil wird. Die Zustimmung zu unserer AGB muss vom Verbraucher eindeutig erteilt werden.

(4) Wir schließen Verträge mit unseren Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen und Ergänzungen unserer AGB benötigen zu ihrer Geltung unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nach Erhalt/Posteingang nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebot/Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, werden gegenüber Unternehmenskunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

(3) Kostenvoranschläge sowie Kostenschätzungen werden ohne Gewähr erstellt und sind unentgeltlich, wenn nicht anders vereinbart.

(4) Kostenvoranschläge bleiben ab dem Datum der Erstellung 2 Monate lang gültig.

(5) Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftlich bestätigte Annahme des Kostenvoranschlags (Auftragserteilung) durch den Kunden zustande.

(6) Unterbleibt die Erstellung eines Kostenvoranschlags, so erfolgt der Vertragsabschluss zumindest durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden unter Nennung des vereinbarten Gesamtpreises, der vereinbarten Termine, des vereinbarten Leistungsumfangs und der ausdrücklichen Zustimmung zu unseren AGB.

III. Preise

(1) Preisangaben sind grundsätzlich als Pauschalpreise zu verstehen. Andernfalls werden die Preise oder Preisbestandteile in den Einheiten €/m², €/Stunde (€/h) auf Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegeben.

(2) Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial obliegt in der Verantwortung des Kunden, daher sind in den Preisen standardmäßig keine Entsorgungskosten eingerechnet. Ist seitens des Kunden auch eine Entsorgung erwünscht bzw. notwendig, so ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

(3) Erfolgt die Abrechnung anhand von Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vor Ort vereinbart, gelten bei Fernbleiben des Kunden trotz zeitgerechter Einladung die ermittelten Aufmaße als Abrechnungsgrundlage.

(4) Die Preise setzen sich aus Lohn- und Materialkosten zusammen, wobei auch die Dauer für die Be- und Entladung des KfZ sowie die An- und Abfahrt zur Baustelle als Arbeitszeit zählt und als diese verrechnet wird.

IV. Beigestellte Waren (Beistellungen)

(1) Die Firma Malermeister Marko & Söhne e.U. verarbeitet grundsätzlich nur fachlich korrekte, qualitativ abgestimmte Materialien und Waren, die wir selbst auf die Baustelle/Einbauort verbringen oder durch eine Spedition verbringen lassen. Der Kunde muss schriftlich darauf hinweisen, wenn Materialien bauseits beigestellt werden und diese verarbeitet werden sollen.

(2) Für Mängel an vom Kunden beigestellter Ware und Materialien oder aufgrund von Folgeschäden aufgrund dieser Mängel, übernehmen wir keine über die gesetzliche Warnpflicht hinausgehende Haftung.

(3) Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Qualität und Verarbeitungsbereitschaft dieser Beistellungen obliegen dem Kunden.

V. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Ein Drittel des Entgelts wird in Form der Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig. Die Anzahlung entfällt bei Auftragssummen unter 1500€ inkl. USt. (1250€ exkl. USt.).

(2) Die Schlussrechnung mit dem restlichen Entgelt hat, wenn nicht anders angeführt, ein Zahlungsziel von 3 Werktagen und wird von uns unmittelbar nach Leistungsfertigstellung erstellt und versendet.

(3) Bei Aufträgen, deren Zeitraum der Leistungserbringung sich über mehr als 15 Kalendertage erstreckt oder deren Auftragssumme über 7200€ inkl. USt. (6000€ exkl. USt.) liegt, behalten wir uns vor, Abschlagsrechnungen (Teilrechnungen) zu erstellen.

(4) Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

(5) Gegenüber Unternehmenskunden berechnen wir gemäß §456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a.

(6) Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a.

(7) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahnspesen von mind. 5€ je Mahnung. Die Mahnspesen richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und können daher auch höher ausfallen.

(8) Kommt ein Unternehmenskunde im Rahmen früherer, mit uns bestehender Verträge in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem (aktuellen) Vertrag bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen. Wir sind dann ebenso berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmenskunden prompt fällig zu stellen.

(9) Kommt ein Verbraucher im Rahmen früherer, mit uns bestehender Verträge in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem (aktuellen) Vertrag bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen. Wir sind dann ebenso berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher prompt fällig zu stellen.

Absatz (9) gelangt nur zur Geltung, wenn ein Zahlungsverzug von mind. 6 Wochen vorliegt ist und wir unter Androhung der in diesem Absatz (9) genannten Folgen unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt haben.

(10) Bei Zahlungsverzug verfallen spätestens alle gewährten Rabatte, Abschläge, Skonti und werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

(11) Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, alle mit der Mahnung in Verbindung stehenden Kosten an uns zu ersetzen (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwalt-Kosten).

VI. Bonitätsprüfung

(1) Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, insbesondere dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV 1870) übermittelt werden dürfen.

(2) Wir behalten uns eine Bonitätsprüfung vor, sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

VII. Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Es gilt die aktuelle Rechtsprechung bei Vertragsabschluss, insbesondere das ABGB sowie das nur ausschließlich für Verbraucher geltende VGG.

VIII. Schutz unseres geistigen Eigentums

(1) Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Dokumente, die von uns beigestellt oder durch unser Wirken entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

(2) Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

IX. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so werden diese Einzelteile durch geltendes Recht ersetzt. Alle anderen Teile bleiben in der aktuellen Fassung wirksam.

X. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht. ÖNORMEN werden, sofern sie nicht gesetzlich verpflichtend sind, standardmäßig nicht mitvereinbart. ÖNORMEN können schriftlich vertraglich vereinbart werden.

(2) Gerichtsstand B2B-Streitigkeiten: Handelsgericht Wien

      Gerichtsstand B2C-Streitigkeiten: Bezirksgericht für Handelssachen Wien

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